Vom Mofa bis zum LKW – bei uns bekommen Sie Ihren Führerschein in allen Klassen.
Klassen
Wir bilden in allen Klassen aus!
Klasse AM
In dieser Klasse wurde 2013 vieles vereint: Mit diesem Führerschein kann man
- Krafträder (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor, Fahrrad-Merkmale)
- zweirädrige Krafträder (z. B. Mopeds, Roller oder Mokicks; Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum, elektrische Antriebsmaschine bis 4 kW Nenndauerleistung).
- dreirädrige Krafträder (z. B. Minitrikes; Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum, elektrische Antriebsmaschine bis 4 kW Nenndauerleistung)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. Minicars Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum, elektrische Antriebsmaschine bis 4 kW Nenndauerleistung, Leermasse bis 350 kg)
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung von bis zu 11 kW, Mindestalter: 16 Jahre; eingeschlossene Klasse: AM
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, Mindestalter: 18 Jahre; eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Klasse B/ BF17
PKW von nicht mehr als 3,5 t Gesamtmasse, nicht mehr als neun Passagiere
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Klasse B96
PKW-Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 4,25 t.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Klasse BE
PKW-Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Klasse C1
LKW von nicht mehr als 7,5 t Gesamtmasse, nicht mehr als neun Passagiere
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Klasse C1E
LKW-Zugfahrzeug und Anhänger von nicht mehr als 12 t Gesamtmasse, nicht mehr als neun Passagiere
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
Klasse C
LKW von mehr als 3,5 t Gesamtmasse, nicht mehr als neun Passagiere
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1
Klasse CE
LKW-Zugfahrzeug und Anhänger von mehr als 3,5 t Gesamtmasse, nicht mehr als neun Passagiere
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E
Klasse D1
Busse für nicht mehr als 16 Personen und einer Länge von nicht mehr als 8 Metern
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Klasse D1E
Busse der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 und C1 notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE sowie C1E
Klasse D
Busse für mehr als acht Passagiere
Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klasse: D1
Klasse DE
Busse der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig.
Eingeschlossene Klasse: BE, D1E sowie C1E
Klasse L
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (mit Anhänger von nicht mehr als 25 km/h), sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, selbstfahrenden Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit nicht mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse T
Zugmaschinen von nicht mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit, selbstfahrende Arbeitsmaschinen von nicht mehr als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit, beide für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Eingeschlossene Klasse: L, AM